vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Bekleidungsfertiger-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1997

Lehrberufe in der Bekleidungsfertigung

§ 1

§ 1. In der Bekleidungsfertigung ist der Lehrberuf Bekleidungsfertiger mit einer zweijährigen Lehrzeit eingerichtet.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)