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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Vietnam)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1996

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Vietnam)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Vietnam)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 571/1996

Inkrafttretensdatum

01.12.1996

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll

StF: BGBl. Nr. 571/1996 (NR: GP XX RV 11 AB 266 S. 36 . BR: AB 5247 S. 616 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 1 wurden am 27. Dezember 1995 bzw. 17. September 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Dezember 1996 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM,

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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