vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 3 Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1996

Artikel 3

(1) Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit insbesondere in folgenden Bereichen fördern:

(2) In allen Bereichen der Zusammenarbeit sollen die Projekte grundsätzlich nach den höchsten Standards der Umwelttechnologien verwirklicht werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte