vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1996

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften und Institutionen, im folgenden „Unternehmen“ genannt, beider Staaten erleichtern und fördern.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)