Artikel 1
Anwendungsbereich
Dieses Übereinkommen wird nur auf Investitionsmaßnahmen, die sich auf den Handel mit Waren beziehen (in diesem Übereinkommen „TRIMs'' genannt) angewandt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Dieses Übereinkommen wird nur auf Investitionsmaßnahmen, die sich auf den Handel mit Waren beziehen (in diesem Übereinkommen „TRIMs'' genannt) angewandt.
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