Anlage 10
(Vorderseite)  | 
Gutachten
zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit von
Personenkraftverkehrsunternehmen gem. § 3 Abs. 1 BZP-VO, BGBl. II Nr. 46/2001
1.  | Name oder Firma des Unternehmens:  | ||||||
Anschrift des Betriebssitzes:  | |||||||
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2.  | Anzahl der Omnibusse (§ 2 Abs. 3):  | ||||||
Eigenkapital und unversteuerte Rücklage:  | |||||||
Bestätigungsvermerk I: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen eine Summe von Eigenkapital und unversteuerten Rücklagen in der Höhe von zumindest 9 000 Euro für das erste und zumindest 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug aufweist.  | |||||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle:  | |||||||
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3.  | Ist über das Unternehmen in den letzten fünf Jahren der Konkurs eröffnet oder ein Ausgleichsantrag gestellt worden?  | ||||||
  | Ο ja  | Ο nein  | |||||
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4.  | Eigenkapitalquote [=Eigenkapital/Gesamtkapital x 100]:  | Erfordernis > 10 %  | 
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Schuldentilgungsdauer in Jahren [=(Fremdkapital – flüssige Mittel)/Netto-Cash-Flow*]:  | < 12 Jahre  | 
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Netto-Cash-Flow* aus dem Ergebnis in % der Umsatzhöhe [=Netto-Cash-Flow*/ Umsatz-höhe x 100]:  | > 8 %  | 
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Bestätigungsvermerk II: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen die für die ordnungsgemäße Ingangsetzung/den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen finanziellen Mittel  | |||||||
  | Ο aufweist  | Ο nicht aufweist  | |||||
Bei der wiederkehrenden Überprüfung für Kraftfahrlinienunternehmer:  | |||||||
  | Ist auf Grund der näheren Begutachtung zu erwarten, daß diese innerhalb einer Frist von ... Monaten (max. 12) wieder erlangt werden wird ?  | ||||||
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  | Ο ja  | Ο nein  | ||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle:  | |||||||
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Erforderlichenfalls Erläuterungen und verbale Beurteilung durch die prüfende Stelle auf Beiblatt:  | |||||||
* siehe umseitige Erklärung
(Rückseite)  | 
Der Cash-Flow aus dem Ergebnis errechnet sich:  | |
Jahresüberschuß/-fehlbetrag  | |
+  | Abschreibung auf das Anlagevermögen  | 
-  | Zuschreibung auf das Anlagevermögen  | 
+  | Dotierung (- Auflösung) langfristiger Rückstellungen  | 
-  | Gewinne (+Verluste) aus dem Verkauf von Anlagevermögen  | 
-  | Auflösung nichtrückzahlbarer Investitionszuschüsse  | 
+/-  | sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge  | 
=  | Cash-Flow aus dem Ergebnis  | 
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023
Gesetzesnummer
10007578
Dokumentnummer
NOR40125820
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