Artikel 6
Artikel 129 Absatz 3 des EWR-Abkommens erhält folgende Fassung:
„(3) Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind.“
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2025
Gesetzesnummer
10007382
Dokumentnummer
NOR12079954
alte Dokumentnummer
N5199318954L
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