Artikel 19
Die Anlage zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein wird wie folgt geändert:
- 15. 387 R 0822: Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates
- – Die Anpassung unter Buchstabe b wird gestrichen;
- – in den Anpassungen unter den Buchstaben d, f und m werden die Worte „die Schweiz“ und unter Buchstabe k Absatz b die Worte „der Schweiz oder“ gestrichen;
- – in der Anpassung unter Buchstabe n werden die Worte „Liechtenstein und der Schweiz“ durch die Worte „und Liechtenstein“ ersetzt.
- 22. 389 R 2392: Verordnung (EWG) Nr. 2392/89 des Rates
- – In der Anpassung unter Buchstabe a werden die Worte „der Schweiz“ gestrichen;
- – in der Anpassung unter Buchstabe c werden die Worte „in der Schweiz bzw.“ und „betreffende“ gestrichen.
- 26. 390 R 3201: Verordnung (EWG) Nr. 3201/90 der Kommission
- – Die Anpassungen unter Buchstaben c, d und f werden gestrichen.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2025
Gesetzesnummer
10007382
Dokumentnummer
NOR12079967
alte Dokumentnummer
N5199318967L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)