§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 25/1986
Inkrafttretensdatum
10.04.1985
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, TECHNISCHE UND INDUSTRIELLE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER REPUBLIK ZYPERN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH
StF: BGBl. Nr. 25/1986
Ratifikationstext
Die letzte Notifikation, laut der die Erfüllung der laut Gesetzgebung beider Länder im Hinblick auf die Annahme des Abkommens erforderlichen Formalitäten bestätigt wird, ist am 10. April 1985 beim zypriotischen Außenministerium eingelangt. Das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 8 am 10. April 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Zypern und die Regierung der Republik Österreich haben in wiederholter Bestätigung ihres Zieles, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern ihrer Länder zu gewährleisten und zu vertiefen,
- in der Erkenntnis, daß die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern auf langfristiger Basis im gegenseitigen Interesse liegt,
- in Anbetracht der bestehenden günstigen Bedingungen für die weitere Entwicklung der Handelsbeziehungen sowie der wirtschaftlichen und industriellen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern,
- im Sinne der Bestimmungen des Abschlußdokumentes der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, unterzeichnet am 1. August 1975 in Helsinki,
- unter Hinweis auf die Mitgliedschaft beider Länder beim GATT, und
- vom Wunsche beseelt, die wirtschaftlichen Beziehungen auf der Basis der Gleichheit und des gegenseitigen Nutzens zu vertiefen,
wie folgt beschlossen:
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