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Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.4.1985

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 25/1986

Inkrafttretensdatum

10.04.1985

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, TECHNISCHE UND INDUSTRIELLE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER REPUBLIK ZYPERN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH

StF: BGBl. Nr. 25/1986

Ratifikationstext

Die letzte Notifikation, laut der die Erfüllung der laut Gesetzgebung beider Länder im Hinblick auf die Annahme des Abkommens erforderlichen Formalitäten bestätigt wird, ist am 10. April 1985 beim zypriotischen Außenministerium eingelangt. Das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 8 am 10. April 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Zypern und die Regierung der Republik Österreich haben in wiederholter Bestätigung ihres Zieles, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern ihrer Länder zu gewährleisten und zu vertiefen,

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