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Abkommen zwischen Österreich und Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1979

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 154/1979

Inkrafttretensdatum

01.05.1979

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba über die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 154/1979

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 lit. a am 1. Mai 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba,

geleitet von dem Wunsch, die wirtschaftliche, industrielle und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit den gemeinsamen Interessen beider Staaten zu entwickeln,

unter Anerkennung der Vorteile, welche die Abkommen dieser Art zum Erreichen der Ziele der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beider Staaten darstellen, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Kuba ein Entwicklungsland ist,

haben folgendes vereinbart:

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