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Art. 1 § 3 Durchführung des Abkommens vom 20. September 1977 zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gemäß Artikel XXVIII des GATT betreffend bestimmte Käse
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01.2.1978 bis 31.12.1994 (BGBl. Nr. 67/1978)
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