ARTIKEL 40
Die Ständige Gruppe für den Ölmarkt legt dem Geschäftsführenden Ausschuß jährlich einen allgemeinen Bericht vor über die Wirkungsweise des Rahmens für die Konsultationen mit den Ölgesellschaften.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2023
Gesetzesnummer
10006468
Dokumentnummer
NOR40022316
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