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Handels- und Schiffahrtsvertrag – UdSSR

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.2.1956

Für die Russische Föderation wurde dieser Vertrag bis zum Abschluß eines neuen Vertrages angewendet (BGBl. Nr. 257/1994). Der neue Vertrag wurde in BGBl. Nr. 567/1995 kundgemacht.

Erfassungsstichtag: 1.8.1999

§ 0

Handels- und Schiffahrtsvertrag – UdSSR

Kurztitel

Handels- und Schiffahrtsvertrag – UdSSR

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 193/1956

Typ

Vertrag - UdSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.02.1956

Unterzeichnungsdatum

17.10.1955

Index

59/10 Handelsabkommen

Beachte

Für die Russische Föderation wurde dieser Vertrag bis zum Abschluß eines neuen Vertrages angewendet (BGBl. Nr. 257/1994). Der neue Vertrag wurde in BGBl. Nr. 567/1995 kundgemacht.

Langtitel

Vertrag über Handel und Schiffahrt zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

StF: BGBl. Nr. 193/1956 (NR: GP VII RV 636 AB 672 S. 90 . BR: S. 112.)

Änderung

BGBl. Nr. 257/1994 (Russische F) (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150 . BR: AB 4717 S. 579 .)

BGBl. Nr. 567/1995 (K: Russische F) (NR: GP XIX RV 39 AB 106 S. 20 . BR: AB 4984 S. 596 .)

Sprachen

Deutsch, Russisch

Sonstige Textteile

Nachdem der am 17. Oktober 1955 in Wien unterzeichnete Vertrag über Handel und Schiffahrt zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, welcher also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, Bundesminister für Justiz, Bundesminister für Finanzen, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Ratifikationstext

Der Vertrag ist gemäß seinem Artikel 13 am 17. Feber 1956 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben, beseelt von dem Wunsche, zur Entfaltung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des beiderseitigen Vorteiles in jeder Hinsicht beizutragen, beschlossen, einen Vertrag über Handel und Schiffahrt abzuschließen und haben zu diesem Zweck als ihre Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Austausch ihrer Vollmachten, welche in gehöriger Form und in richtiger Ordnung befunden wurden, folgendes vereinbart haben:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.8.1999

Schlagworte

e-rk3

Handelsvertrag

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2025

Gesetzesnummer

10006231

Dokumentnummer

NOR11006344

alte Dokumentnummer

N5195610429W

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