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Übernahme von Personen an der Grenze (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1998

§ 0

Übernahme von Personen an der Grenze (Italien)

Kurztitel

Übernahme von Personen an der Grenze (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 160/1998

Inkrafttretensdatum

01.04.1998

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die Übernahme von Personen an der Grenze

StF: BGBl. III Nr. 160/1998

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 wurden am 26. Jänner bzw. am 27. Februar 1998 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. April 1998 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Italienischen Republik sind zum Zweck der Erleichterung der Übernahme von Personen an der Grenze zwischen den beiden Staaten wie folgt übereingekommen:

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