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Artikel 5 Schengener Übereinkommen - Beitritt Österreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1997

Artikel 5

Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung der Republik Österreich eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

Geschehen zu Brüssel am achtundzwanzigsten April neunzehnhundertfünfundneunzig in deutscher, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

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