ARTIKEL XVII
Artikel 17
STATUS DER ANHÄNGE
Die Anhänge sind Bestandteil dieses Übereinkommens. Jede Bezugnahme auf das Übereinkommen schließt die Anhänge ein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
ARTIKEL XVII
Artikel 17
STATUS DER ANHÄNGE
Die Anhänge sind Bestandteil dieses Übereinkommens. Jede Bezugnahme auf das Übereinkommen schließt die Anhänge ein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)