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Artikel 1 Schengener Übereinkommen - Durchführung - Inkraftsetzen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.12.1997

Artikel 1

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.

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