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Anlage 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Kroatien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1995

Anlage 1

Österreichische Botschaft

Zagreb

Zl. 4.203/35/95

Verbalnote

Die Österreichische Botschaft entbietet dem Außenministerium der Republik Kroatien ihre Hochachtung und beehrt sich, der Regierung der Republik Kroatien den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut haben soll:

(Anm.: Es folgen die einzelnen Artikel des Abkommens)

(Übersetzung)

Republik Kroatien

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Note Zl. 410/SN/95

Das Außenministerium der Republik Kroatien entbietet der Österreichischen Botschaft in Zagreb seine vorzügliche Hochachtung und beehrt sich, den Erhalt der Note der Österreichischen Botschaft Zl. 4.203/35-A/95 vom 16. Februar 1995 zu bestätigen, die folgendermaßen lautet:

Die Österreichische Botschaft in Zagreb ... (es folgt der weitere Text der österr. Eröffnungsnote) ... erfüllt sind.

Das Außenministerium der Republik Kroatien beehrt sich zu bestätigen, daß die Regierung der Republik Kroatien vollinhaltlich mit den obigen Ausführungen einverstanden ist; daher bildet diese Note zusammen mit der Note der Österreichischen Botschaft in Zagreb das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kroatien und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht.

Das Außenministerium der Republik Kroatien benützt diese Gelegenheit, um der Österreichischen Botschaft Zagreb den Ausdruck seiner besonderen Hochachtung zu wiederholen.

Zagreb, 16. Februar 1995

L. S.

An die

Österreichische Botschaft

Zagreb

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