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Artikel 1 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.1994

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (BGBl. Nr. 242/1959) wurde gemäß Art. 6 von Österreich mit Note vom 7. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt.

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