§ 0
Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Slowenien)
Kurztitel
Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 623/1993
Inkrafttretensdatum
01.09.1993
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze
StF: BGBl. Nr. 623/1993 (NR: GP XVIII RV 1037 AB 1209 S. 129 . BR: AB 4599 S. 573 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3 Absatz 2 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. März bzw. 20. August 1993 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. September 1993 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen zu regeln, haben die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Slowenien (im weiteren Vertragsparteien genannt) folgendes vereinbart:
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