ARTIKEL 11
Artikel 11
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Geschehen zu Wien in zwei Urschriften am 12. Juli 1985.
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