vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 12 Übereinkommen über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1987

Artikel 12

Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)