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Artikel 4 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1984

Artikel 4

Dieses Abkommen befreit die österreichischen Staatsbürger und die Staatsangehörigen der Republik Seychellen, die sich auf den Seychellen beziehungsweise in Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.

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