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Artikel 5 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.1982

Artikel 5

Die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für die Einreise gemäß den Artikeln 1 bis 4 schließt die Befreiung von einer Ausreisegenehmigung ein.

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