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Artikel 3 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.1982

Artikel 3

Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen österreichischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Thailand einreisen und sich für einen 90 Tage nicht übersteigenden Zeitraum in diesem Land aufhalten.

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