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Artikel 7 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1982

Artikel 7

Jeder Vertragsstaat wird Inhaber eines von seinen Behörden ausgestellten Reisepasses auf sein Gebiet zurücknehmen, selbst wenn deren Staatsangehörigkeit bestritten werden sollte.

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