Artikel 3
Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 5. Juli 1972 über die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen auf deutschem und auf österreichischem Gebiet am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn außer Kraft *).
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 310/1972
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