vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 6 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.6.1973

Artikel 6

Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens, jedoch mit Ausnahme des Artikels 5, vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf dem diplomatischen Wege bekanntzugeben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)