ARTIKEL XI
Dieser Vertrag, dessen englischer, russischer, französischer, spanischer und chinesischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird in den Archiven der Depositarregierungen hinterlegt. Diese übermitteln den Regierungen der Unterzeichnerstaaten und der beitretenden Staaten gehörig beglaubigte Abschriften.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten diesen Vertrag unterschrieben.
Geschehen in drei Urschriften in London, Moskau und Washington am 11. Feber 1971.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2021
Gesetzesnummer
10005377
Dokumentnummer
NOR40001120
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