§ 0
Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze
Kurztitel
Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 51/1965
Inkrafttretensdatum
01.04.1965
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich einerseits und den Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande andererseits betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. Nr. 51/1965
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. April 1965 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von Personen an der Grenze im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben einerseits die Bundesregierung der Republik Österreich und andererseits die Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande, die auf Grund des zwischen ihnen am 11. April 1960 abgeschlossenen Abkommens betreffend die Verlegung der Personenkontrolle an die Außengrenzen des Beneluxgebietes gemeinsam auftreten, folgendes vereinbart:
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