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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ukraine)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ukraine)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 113/1999 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 98/2021
Typ
Vertrag – Ukraine
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
25.06.2021
Unterzeichnungsdatum
16.10.1997
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 113/1999 (NR: GP XX RV 1081 AB 1322 S. 135 . BR: AB 5736 S. 643 .)
Änderung
Sprachen
Deutsch, Englisch, Ukrainisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 6. Oktober 1998 bzw. 20. April 1999 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 1 mit 20. Mai 1999 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ukraine,
von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,
in der Absicht, in Bezug auf die unter dieses Abkommen fallenden Steuern eine Doppelbesteuerung zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht - oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten oder -gebieten ansässigen Personen) zu schaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2021
Gesetzesnummer
10005170
Dokumentnummer
NOR40235720
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