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Artikel 14Selbständige Arbeit DBA – USA – EStG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1998

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus selbständiger Arbeit bezieht, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß die Arbeit in dem anderen Staat ausgeübt wird und die Einkünfte einer festen Einrichtung zuzurechnen sind, die der natürlichen Person im anderen Staat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich zur Verfügung steht.

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