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Anlage3 Vorübergehende Verwendung - Waren für wissenschaftl. Zwecke (Anlage B.5)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.1994

ANHANG III

Anlage3

Erläuternde Liste

Waren, wie

  1. 1. Kostüme und Bühnenausstattungen, die an Schauspielgesellschaften oder Theater unentgeltlich verliehen werden.
  2. 2. Partituren, die an Konzerthäuser oder Orchester unentgeltlich verliehen werden.

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