ANHANG I
Anlage1
Erläuternde Liste
- a) Apparate zur Aufnahme oder Wiedergabe von Ton oder Bild, wie
- Projektionsapparate für Diapositive und Bildstreifen;
- Kinematographische Projektionsapparate;
- Rückprojektoren und Episkope;
- Tonbandgeräte, Videogeräte und Videoausrüstung;
- Ausrüstung für Ringleitungs-(Kabel)Fernsehen.
- b) Ton- und Bildträger, wie
- Diapositive, Bildstreifen und Mikrofilme;
- Kinematographische Filme;
- Tonaufnahmen (Magnetbänder, Schallplatten);
- Videobänder.
- c) Spezialmaterial, wie
- Bibliographisches und audiovisuelles Material für Bibliotheken;
- fahrbare Bibliotheken;
- Sprachlabore;
- Simultandolmetsch-Anlagen;
- mechanische oder elektronische Geräte für den programmierten Unterricht;
- eigens für den Unterricht oder die Berufsausbildung von Behinderten gestaltete Gegenstände.
- d) Anderes Material, wie
- Wandbilder, Modelle, Schaubilder, Landkarten, Pläne, Photographien und Zeichnungen;
- Instrumente, Apparate und Modelle für den Anschauungsunterricht;
- Sammlungen von Gegenständen mit optischer oder akustischer didaktischer Information zur Aneignung eines Unterrichtsstoffes (Lehrmittelsätze);
- Instrumente, Apparate, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Erlernen eines praktischen Berufs;
- Ausrüstung, einschließlich für Rettungseinsätze gebauter oder besonders hergerichteter Fahrzeuge, die für die Ausbildung der bei Rettungseinsätzen eingesetzten Personen eingeführt wird.
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