§ 1
Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen zehnten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 117 Millionen Sonderziehungsrechten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen zehnten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 117 Millionen Sonderziehungsrechten.
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