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§ 2 Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind
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31.12.1991 bis 31.12.1995 (BGBl. Nr. 712/1991)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.10.1991 bis 30.12.1991 (BGBl. Nr. 500/1991)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.