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Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind
aktuell keine Fassung in Kraft
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29.10.1992 (BGBl. Nr. 662/1992)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.10.1991 (BGBl. Nr. 500/1991)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.