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Artikel 28 DBA – Zypern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1991

Artikel 28

Inkrafttreten

(1) Das Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Nicosia ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden gefolgt ist, und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2025

Gesetzesnummer

10004638

Dokumentnummer

NOR12050675

alte Dokumentnummer

N3199010328L

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