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DBA – Australien – Doppelbesteuerung - Einkommensteuer (Australien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1988

§ 0

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer (Australien)

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer (Australien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 480/1988

Inkrafttretensdatum

01.09.1988

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND AUSTRALIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN

StF: BGBl. Nr. 480/1988 (NR: GP XVII RV 273 AB 430 S. 46 . BR: AB 3402 S. 495 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Der gemäß Art. 27 des Abkommens vorgesehene Notenwechsel erfolgte am 15. Juni 1988; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 27 mit 1. September 1988 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Australien, vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:

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