Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Tunesien plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Tunesien)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Tunesien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 516/1978
Typ
Vertrag – Tunesien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
04.09.1978
Unterzeichnungsdatum
23.06.1977
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Tunesien plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 516/1978 (NR: GP XIV RV 741 AB 789 S. 86 . BR: AB 1800 S. 373 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Juli 1978 in Tunis ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 4. September 1978 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Tunesien sind, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen, übereingekommen wie folgt:
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10004270
Dokumentnummer
NOR11004306
alte Dokumentnummer
N3197812712T
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