§ 1
Anläßlich der 50. Wiederkehr des Tages der Umstellung des Rechnungswesens des Bundes auf Schillingwährung werden ab dem 8. Juli 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
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§ 1
Anläßlich der 50. Wiederkehr des Tages der Umstellung des Rechnungswesens des Bundes auf Schillingwährung werden ab dem 8. Juli 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
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