§ 1
Anläßlich der 20. Wiederkehr des Tages, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, werden ab dem 15. Mai 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
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§ 1
Anläßlich der 20. Wiederkehr des Tages, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, werden ab dem 15. Mai 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
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