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Artikel 6 Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.1.1974

Artikel 6

Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Wien stattfinden. Der Vertrag tritt 60 Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die gehörig ausgewiesenen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen in Rom, am 17. Juli 1971 in zwei Urschriften, in deutscher und in italienischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2021

Gesetzesnummer

10004147

Dokumentnummer

NOR12045925

alte Dokumentnummer

N3197344326J

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