Artikel 27
(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert werden und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden; es tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020
Gesetzesnummer
10003974
Dokumentnummer
NOR12044555
alte Dokumentnummer
N3196420317L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)