Artikel 18.
Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten Teil III des Zweiten Abkommens sowie die Bestimmungen in den Z 3 bis 6 des Schlußprotokolls zu diesem Abkommen rückwirkend vom 1. Jänner 1961 an außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)