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Artikel 1 ERP-Counterpart-Regelung (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.7.1962

ARTIKEL I

Stand der Mittel

Artikel 1

Es besteht Einverständnis, daß der Stand des Counterpart-Sonderkontos und der dazugehörigen Konten zum 30. April 1960 der im Anhang A angegebene ist, und daß Anhang B den Stand des Produktivitätsförderungs-Sonderkontos zum 30. April 1960 richtig wiedergibt.

Anhang A zeigt Abhebungen von Counterpart-Mitteln für österreichische Zwecke in Höhe von 19.520,167.000 ö. S und zum 30. April 1960 ein Barguthaben in Höhe von 2.694,656.711 ö. S an.

Es besteht Übereinstimmung, daß ein Betrag von ungefähr 8,24 Milliarden ö. S Counterpart-Mittel einschließlich Produktivitätsmittel am 30. April 1960 in Form von Krediten ausstehend war.

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