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Artikel 4. Österreichische Auslandstitel - Bereinigung (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1955

Artikel 4.

Die Schiedskommission hat ihren Sitz in Basel bei der Schweizerischen Bankiervereinigung, die auch die Geschäfte des Sekretariates der Schiedskommission führt. Bei ihr sind die Feststellungsanträge einzureichen.

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