§ 0
Name, Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für Entwicklung
Kurztitel
Name, Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für Entwicklung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 183/1999
Inkrafttretensdatum
23.06.1999
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Namen (in Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch) und das Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für Entwicklung
StF: BGBl. II Nr. 183/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name (in Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch) und das Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für Entwicklung, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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