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Rechtshilfe in Strafsachen (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1998

§ 0

Rechtshilfe in Strafsachen (USA)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (USA)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 107/1998

Inkrafttretensdatum

01.08.1998

Beachte

Zur Anwendung vgl. Bedingungen im Protokoll BGBl. III Nr. 7/2010.

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN

StF: BGBl. III Nr. 107/1998 (NR: GP XX RV 837 VV S. 107. BR: AB 5640 S. 636.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Formblätter wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Mai 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. August 1998 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,

in dem Wunsch, die Untersuchung und Verfolgung strafbarer Handlungen durch die Behörden beider Staaten wirksam zu gestalten, indem sie im weitestmöglichen Maße in Strafsachen zusammenarbeiten und einander Rechtshilfe leisten,

haben folgendes vereinbart:

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