§ 0
Rechtshilfe in Strafsachen (USA)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 107/1998
Inkrafttretensdatum
01.08.1998
Beachte
Zur Anwendung vgl. Bedingungen im Protokoll BGBl. III Nr. 7/2010.
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. III Nr. 107/1998 (NR: GP XX RV 837 VV S. 107. BR: AB 5640 S. 636.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Formblätter wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Mai 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. August 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
in dem Wunsch, die Untersuchung und Verfolgung strafbarer Handlungen durch die Behörden beider Staaten wirksam zu gestalten, indem sie im weitestmöglichen Maße in Strafsachen zusammenarbeiten und einander Rechtshilfe leisten,
haben folgendes vereinbart:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)