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Artikel 19 Rechtshilfe in Strafsachen (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1998

Artikel 19

Konsultationen

Die Zentralen Behörden der Vertragsparteien werden zu von ihnen einvernehmlich vereinbarten Zeitpunkten Beratungen durchführen, um eine wirksame Anwendung dieses Vertrages zu ermöglichen.

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